Schadengutachten


Warum soll ich für die Ermittlung der voraussichtlich Reparaturkosten den Gutachter selbst wählen und dafür bezahlen, wenn es die Werkstätte oder der Versicherungssachverständige, für mich, gratis macht?

 

Diese Frage stellen sich sicher viele Leute und eigentlich ist diese relativ schnell und einfach beantwortet:

 

In Österreich gilt grundsätzlich die freie Gutachter-/Sachverständigenwahl bei KFZ-Haftpflichtschäden.

Als freie Sachverständige betrachten wir den entstanden Schaden unparteiisch und objektiv. Die Schadenshöhe ergibt sich aus den beschädigten Teilen, samt Reparaturkosten und Nebenkosten und ist für uns nicht von wirtschaftlicher Bedeutung, da wir den Schaden weder bezahlen, noch reparieren müssen und in keinem geschäftlichen Verhältnis mit Versicherungen stehen.

 

Wenn Sie also ein objektives und unparteiisches Gutachten über die voraussichtlich zu erwartenden Reparaturkosten benötigen, können wir Ihnen dieses gerne erstellen.

Dieses Gutachten können Sie gerne im Anschluss bei der Versicherung des Schadensverursachers, samt unserer Rechnung, geltend machen. Nach kurzer Prüfung wird dies auch in Regelfall akzeptiert und freigegeben.

 

Im Kasko-Fall ist dies allerdings immer vom jeweiligen Kaskovertrag, welcher von Ihnen unterschrieben wurde, abhängig.